Meldeversäumnis im SGB II

Das SGB II, im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Hartz IV bekannt, regelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Von diesem Gesetz ist das Arbeitslosengeld II erfasst, dass zeitlich unbegrenzt gewährt wird, aber der Bewilligungszeitraum in der Regel 6 Monate beträgt. Im SGB II wird die Förderung, einschließlich der finanziellen Förderung, von erwerbstätigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehörige, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, geregelt.