Keine Verpflichtung für Studenten ihr Kind in eine Kita zu geben um weiter zu studieren und um vom BAföG zu leben

Ist es für Studenten möglich, sich für die Erziehung ihres Kindes beurlauben zu lassen und von Hartz IV-Leistungen zu leben?

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, das Kind in eine Kita zu geben.

Vorliegend sucht eine 32 jährige Antragstellerin einstweiligen Rechtsschutz vor dem Sozialgericht Dresden. Sie ließ sich nach der Geburt ihrer zweiten Tochter beurlauben, um ihr Kind zu betreuen. In Zeiten, in den Studenten beurlaubt sind, entfällt jedoch der BAföG-Anspruch. Sie beantragte Hartz IV, um ihre Tochter bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres zu betreuen. Ihren Antrag lehnte das Jobcenter ab. Dies wurde damit begründet, dass die Antragstellerin ihr Kind in eine Kita geben könne und ihr Studium fortsetzen könne, um so vom BAföG zu leben. Hiergegen richtete sich der Einstweilige Rechtsschutz.