Kann ein Unfall beim Trinken während der Arbeit ein Arbeitsunfall sein?

Nutzt ein Arbeitnehmer eine Pause zwischen zwei Kopiervorgängen, die der Kopierer zur Betriebsbereitschaft benötigt, um sich ein Getränk zu besorgen und verletzt sich beim Trinken, so liegt kein versicherter Arbeitsunfall vor.

Im vorliegenden Fall nutzt der Arbeitnehmer die Pause zwischen zwei Kopiervorgängen, die der Kopierer zur Betriebsbereitschaft benötigt, um sich aus dem nahe gelegenen Getränkeautomaten ein alkoholfreies Bier zu holen. Als er die Flasche öffnet, versucht er heraussprudelndes Bier abzutrinken und verletzt sich hierbei zahlreiche Zähne am Oberkiefer, die abbrechen.