Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2012
Az: S 1 SO 2641/12
Die Parteien streiten um die Übernahme von Bestattungskosten in Höhe von 300,44€.
Der Kläger, welcher seinen Lebensunterhalt aus Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestreitet, beantragte bei der Beklagten die Übernahme für die weiteren Kosten der Bestattung seiner verstorbenen Ehefrau. Der Kläger beantragte insbesondere die Übernahme der Kosten für eine Todesanzeige, eine Kondolenzmappe, die Taxifahrt des Pfarrers sowie der Mehrkosten für eine Schmuckurne.
Die Beklagte lehnte den Antrag des Klägers ab. Auch der Widerspruch blieb erfolglos, weshalb Klage erhoben wurde.